Elektronische Archivierung | TÜV SÜD GRUPPE
Die Archivierung muss so erfolgen, dass die BASISBILDER bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Archivs unveränderbar und entsprechend den rechtlichen Vorschriften dauerhaft ist. Eine Korrektur der Zuordnung von Patienten- und Bilddaten im Archivierungsprozess, wie sie im Fehlerfall oder bei Namensänderung erforderlich sein kann, muss nach ...