Sozialversicherung für Ihre Mitarbeiter - fuer …
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung empfängt die Bundesagentur für Arbeit. Sozialversicherung Sonderfall: Unfallversicherung. Zusätzlich werden bei der Beschäftigung von Mitarbeitern noch Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft fällig, die jedoch ausschließlich vom Arbeitgeber getragen werden.